VGR “
der nach 2020 mit Kriminellen besetzte Verein“versucht sich paradox als
> Verein gegen Rechtsmißbrauch>
und begeht weiter Straftaten,
nun auch über Hr. Gero Grebs AoMV 30.06.2024 , dies zu legitimieren zu wollen.
Betreff:
VgR Verein gegen Rechtsmissbrauch, Grebs Einladung zum 30. Juni 2024 zu einer AoMV mit Wahlen.
Wir beabsichtigten heute auf der von Greb & co angesetzten Pseudo- AoMV teilzunehmen und sind gespannt was dort weiter an Kriminellen,
von denen die sich gegen Rechtsmißbrauch ausgeben, so passiert.
Wir berichten dann.
Journalistisch sollen dort auch Andere vor Ort sein wie man hört,
welche nach Wahrheitspflicht, recherchieren & berichten wollen.
Gero Greb & Manfred Klag haben Anfragen seit Wochen bisher nicht beantwortet,
was Ehrliche leicht machen können.
Es ist erkennbar daß diese Beiden mit anderen VGR Saboteuren jetzt im Hintergrund deutlich Straftaten begingen.
Hr. Greb hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit Wahlen am 30. Juni 2024 mit kriminellen Methoden, eingeleitet
und will diese wohl kriminell durchführen
und will rechtliche Fragen zu seinem Teufelsplan nicht beantworten.
Die Missstände im Verein sind uns seit 2019 sehr gut bekannt
und auch die wirklichen Drahtzieher und Saboteure dazu.
Das kann mit Wahrheitsgehalt den Tatsachen nachvollziehbar dargelegt werden.
Zu den Saboteuren und Kriminellen,
dazu gehört jetzt mehr & mehr auch Hr. Gero Greb & Hr. Manfred Klag“.
Weitere Saboteure gegen den VGR Vereinsgründer & bis zu seinem Tod in 2019 nach unseren Recherchen & Zeugen, und Ergebnissen nach Tatsachen waren / sind:
„der doppelseitige listige Privatdetektiv & Kassier (2019) Hr. Günter Maier“
und Hr. Dr. Zimmermann mit seinem Patientenverband,
und Hr. Karl-Heinz Schuchardt aus Elbtal Dorchheim,
der dort seine Heimat- Vereine genauso unterwanderte,
siehe Karl-Heinz Schuchardt sorgt für Unruhe, er hat Flugblätter verteilt, in denen er Vorstandsmitglieder des Sportvereins und der Kirmesgesellschaft verunglimpft und
Karl-Heinz Schuchardt war wegen 2 x Raubüberfall mit Geiselnahme für 6. Jahre im Gefängnis in Aachen
Diese kriminellen Typen & co meinen mit ihren schlechten Taten auch noch ein Justizopfer zu sein, wie schändlich.
Und diese Kriminellen wollen den Verein GEGEN Rechtsmißbrauch, nach Trieflingers Tod, dem VGR- Gründer „so kriminell führen„.
Das ist und steht total im Widerspruch ist paradox, ein Verein von und für Kriminelle n.u. E. zu dessen Lebenswerk gegen Vereinsziele zu mißbrauchen.
Hier sammeln sich dubiose Leute die den Rechtsstaat hassen,
wie Fr. Prof. Karin Kaiser, aus Nord- Deutschland
die nach ihren Straftaten den Rechtsstaat für Tod erklärt und sich mit Kriminellen verbündet, solche 2020 eingelassen hat.
Zu den Falsch- Spielern im VGR dort zählt auch bei Hanau,
Hr. Hans- J.- Freund, der bei Wahlen auch schon für eine Stimmabgabe 2. Wahlzettel „erschlich
und der sich jahrelang schamlos von unserem Verein Unterstützung & Hilfe“ holte,
wie auch andere Mitglieder vom VGR,
weil Er und Andere im VgR Keine Unterstützung & Hilfe bekamen
und auch Er, der Hr. H.J. Freund unserem Verein lange „ausnutzte
und dann mit den Kriminellen uns in den Rücken fällt“.
Ebenso kann / konnte man sich auf eine Fr. Christine Kern aus (RLP) gar nicht verlassen wie sich herausstellte, welche sich als Rasierklingen- Attentäterin nach Versicherungs- Betrug und mit weiterem Versicherungsbetrug entpuppte.
Auch weitere andere Saboteure und deren Unterstützer handeln sicher bewusst für ihre Eigen- Interessen und nicht legitim für den Verein.
Den VGR brauchen sie nach des Gründers Tod seit 2019
wohl nur als Basis um endlich Eine zu HABEN,
da ihre jahrelangen Versuche,
eigene Vereine zu gründen oder bestehende Vereine zu unterwandern & übernehmen,
bisher stets scheiterten.
Ein Fremder Hr., ein Manfred Klag fragte mit einer Email plötzlich an,
ob man ein VGR- Vereinsmitglied wäre?
Wirklich Legitime Vereinsvorstände und deren legitim Beauftragten,
wissen sicher, wer Mitglied im VGR Verein ist.
Das war & ist schon suspekt und auch Kriminell wie sich ein zwielichtiger Manfred Klag hier verhält.
Zumal zu diesem Hr. M. Klag findet sich keine deutsche Adresse und keine zugehörige seriöse Telefon- Nummer.
Somit ist das Wesen das sich als Hr. Manfred Klag mit nur einer undurchsichtigen Email verbirgt, nicht vertrauensvoll.
Hr. Manfred Klag antwortet auch nicht.
Das ist nach Lage der Tatsachen sicher ein Krimineller,
der in den VGR, zu deren Kriminellen so sicher passt.
Wie kommt Hr. Klag darauf derart überraschenderweise zu dieser Frage Leute zu nötigen, ihm Auskunft zu geben?
Von wem hat er die Daten, wenn seit Jahren der VGR handlungsunfähig ist?
Das stinkt zum Himmel, ist abnormal.
Soweit weit bekannt, ist der VGR Verein seit 2019 handlungs- un–fähig.
Also hat ein Hr. M. Klag keine Funktion dazu irgendetwas für den VGR legal zu erforschen, er begeht Datenmißbrauch.
Also Grundlage ist:
„Niemand ist für den VGR berechtigt“ > Daten oder derartiges zu missbrauchen, auch ein Hr. Manfred Klag nicht.
Er (selbst als NATO-Spion bekannt geworden) versuchte „auf Spionageart“ etwas zu meiner Person zu erforschen,
was ihm aber gesetzmäßig „rechtlich nicht erlaubt“ ist.
Nur Kriminelle handeln so wohl vorsätzlich.
So etwas ist im Verein gegen Rechtsmißbrauch normal fehl am Platz.
So eine Person gehört da wohl nicht in den VGR.
„ Auf die Frage“, ob Er gesetzlich dafür legitimiert ist, solche Maßnahmen durchführen zu können oder zu dürfen, kam bisher von dem dubiosen Manfred Klag auch „keine Antwort“, wie von Hr. Gero Greb auch nicht .
Frage: Wer hat diesen Hr. M Klag beauftragt und in welcher gesetzlich rechtlichen VgR Vereins- Funktion, als was?
Wer ist aktuell wirklich gesetzlich berechtigt, um Mitglieder- Daten zu gebrauchen?
Nach unserem Wissen ist niemand berechtigt in dem von Kriminelle unterwanderten Verein die sich leider als Herrscher dennoch aufführen, nach & wegen Sabotagen ist der VgR seit 2019 total handlungsunfähig und zerstritten.
Wir denken & wissen ganz genau:
Hr. M. Klag, auch Hr. Gero Greb und auch K.H. Schuchardt sind nicht befugt etwas legitimes hier zu versuchen?
Trotzdem erfolgte von Hr. Greb an viele Leute eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins gegen Rechtsmißbrauch per Einschreiben.
Auch ehemalige Mitglieder, die wie Hr. Greb selbst aus dem VGR – Ausgetretene wurden von ihm eingeladen.
Das ist auch was weiter noch was gegen die Satzung des Vereins verstößt.
Wer ausgetreten ist weg und aus dem Verein raus
und hat auch keine Funktion mehr im VGR.
Und auch somit belegt das kriminelle DUO Greb & Klag & co.,
daß sie Fehler an Fehler mit Rechtsmißbrauch betreiben
und ihre Kriminelle Art so erkennbar ist und wird.
Ihr Bestreben den VGR für Kriminelle mit kriminellen Methoden zum anerkannten Verein gegen Rechtsmißbrauch, wohl
Notariell anerkennen und beim AG VR einzutragen lassen können,
darf und wird in einem funktionierenden Rechtsstaat,
so nie zu deren kriminellen Erfolg führen.
Ihre Energie sollten sie besser legitim für Gutes einsetzen.
Herr Gero Greb benutzt für die AoMV Einladung
„als ausgetretenes VGR – Mitglied“
verschiedene VgR Hinweise,
die rechtlich so z. Z. „nicht aktuell sind“
und stellt auch so damit seine kriminelle Energie damit deutlich unter Beweis..
Er gibt sich als noch zuständiger „Verantwortlicher***“ für den VGR aus und täuscht / belügt so Alle.
Seine Angabe dazu ist kriminell, da es nicht der Wahrheit entspricht.
Es wurde von ihm dazu legitime Auskünfte verlangt,
wozu Er seit Wochen aber nicht bereit ist, also Unseriös ist :
Laut Satzung „war Hr. Greb “ einmal mit dem 1. Vorsitzenden „nur zusammen“ handlungsfähig.
„Das ist seit 2019 vorbei.“
Er soll verpflichtend erklären, ***,
nachdem Er aus dem VGR 2019 ausgetreten * ist > (siehe VgR Satzung § 8.4)
*ob Er in einer Funktion für den Verein (nach seinem Austritt)
„danach, also aktuell“ rechtlich* weiterhandeln darf?
(soweit ~bekannt ist, wohl nicht)
-
Fragen sind von ihm zu klären,
da Er sich selbst als vermeintlicher Herrscher noch verkauft. -
falls sich von Ihm Angeschriebene Personen / tatsächliche VGR Mitglieder im Irrtum~ befinden,
-
ob Er ein legitimer Herrscher und für den VGR berechtigt ist legitim so zu handeln wie Er das tut,
-
oder ob Er meint Herrscher spielen zu wollen,
da wir ihn auf seinen Irrtum / kriminelles hinweisen?
Diese einfachen Fragen lässt Hr. Greb im Ungewissen,
obwohl sie klar zu beantworten wären / sind.
„ Bei normalen Voraussetzungen lt. Satzung“ (Gesetz), müßte Hr. Greb & Hr. Klag sicher mit einem Nein antworten,
„Er verweigert rechtliche Auskünfte zu seinem Treiben,
was sich als kriminell entpuppt“. Er beging Straftaten.
Mitglieder die ehrlich sind & Weise sind,
wissen oder fragen ob Folgendes aus der Vereins Satzung stimmt?
Feststellung zu § 8 Vorstand,
In der aktuellen VgR – Vereins-Satzung steht geschrieben,
was wie „ein Gesetz ist und auch danach zu handeln ist“:
4) Mit dem Austritt*(Greb) aus dem VGR „erlischt“ automatisch das „evtl. bestehende Vorstandsamt“.
Das „evtl. bestehende Vorstandsamt erlischt auch mit dem Vereins- Ausschluss.
Hinweis:
Hr. G. Greb, ist bekannter- weise schon in 2019 ausgetreten
(zur Unzeit und haftbar zu machen für das Chaos)
und daher ist sein Vorstandsamt in & seit 2019 dort automatisch schon erloschen.
5. Jahre danach taucht er plötzlich wie Tote auf und will herrschen, gehts noch.
Was das heißt wenn er sich dennoch gegen die Satzung handelnd ausgibt ist schlicht kriminell.
> Er hat die volle Wahrheit*,das dem Amtsgericht-VR und anderen in der Sache zu berichten und
zu bereinigen sicher aus krimineller Absicht mit einer kriminellen Bande wohl unterlassen?
Für die Wahrheit gegen VGR Kriminelle,
die auch die Satzung Rechts-missbrauchen.
Feststellung aus der aktuellen VgR – „Vereins- Satzung,
zum § 8 Vorstand“:
2) Der Verein wird
gerichtlich & außergerichtlich „vertreten“:
a. > durch den Vorsitzenden und seinem Stellvertreter
oder (pers. Hinweis zur Sache: gilt nur Notfalls
wenn die Personen sich noch im Amt und
noch im Verein befinden)
b. > Notfalls durch eine der beiden vorgenannten Personen
mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
(nach dem Wort in zu § 8.2. oder d.h.:
„Das wäre nur vor“dem Austritt von Hr. Greb in „2019 nur noch möglich gewesen“,
aber danach so nicht mehr.
„Deshalb gab es den Notvorstand“ Dr. Völkl,
der dann aber von Hr.Maier, Hr. Schuchardt & co leider sabotiert wurde
-
Frage:
Wer ist laut Satzung nach dem Austritt des Hr. Gero Greb als 2. Vorsitzenderund dem Tod des 1. Vors.
dem Vereins- Gründer Hr. Trieflinger ehrlich berechtigt, -
als Satzungs-lösung § 8 b.
– mit einem erweiternden Vorstandsmitglied für den Verein handeln zu dürfen?
Die Klärung des tatsächlichen Sachverhaltes wo und ob die Vereins- Satzung für Alle gilt verweigert Hr. Greb.
Wir beantworten das selbst wie es die Regel und Satzung erlaubt:
Niemand ist berechtigt bei der Lage, auch Greb & co nicht.
Die Frage ob das so ist oder nicht,
ist einfach zu beantworten,
nur Kriminelle wohl wie Greb, Klag & Co wollen das nicht beantworten,
da dies sicher deren kriminellen Pläne offenlegt
und sie sicher weiter lügen oder betrügen müßten,
da sie wie bisher ständig an der Wahrheit scheitern.
„Sie“, wollen Sie sich nicht Erklären,
warum sie sich als angebliche verantwortliche handlungsbefugte Person hier ausgeben“
und „warum“ das ist ganz klar, das kann nur Kriminell sein.
Nach dem Vereins- Austritt**von Hr. Greb in 2019
und nach dem Tod** des 1. Vorsitzenden, (Tatsachen**)
wurde das AG- Vereinsregistergericht**
von den 4. verbliebenen „erweiterten # Vorstandsmitgliedern“ gebeten,
> den Notvorstand ### Dr. Völkl einzusetzen! ?
(Hr. Völkl war von allen 4. Vors..- Mgl. # vorgeschlagen.)
Sonst gibt es keine Chance auf Handlungsfähigkeit.
# (Dr. Völkl, Werner Heinzl, Thorsten Rummer und Günter Maier, Letzterer war nachvollziehbar wieder ein Saboteur)
### Das ist wie die BGB-Vereins– Regeln zu der Situation vorgeben rechtlich so richtig, üblich,
„aber nur
wenn der Verein nicht wie hier seit 2020 danach unterwandert,
nicht zerstritten ist.
Die Frage an Hr. Gero Greb war, welche er nicht beantworten will:
Aufgrund welcher Maßnahme „mußte“ für den Verein hier ein Notvorstand bestellt werden
und
„hängt das“ „mit ihrem Austritt zur Unzeit“ aus dem Verein 2019 zusammen oder nicht?
Soweit nach dem Vereinsrecht und Vereinsregeln „die im BGB rechtlich geordnet sind“, beantworten wir diese Frage nun selbst,
weil Hr. Greb das absichtlich wohl nicht will,
da er sich sonst als Krimineller wohl outen würde / müßte.
Zur Kenntnis:
Ein Notvorstand ist für den Verein „nur“ vorgesehen,
wenn er „handlungs- unfähig“ ist,
der Verein „noch zu retten ist“
aber „nicht wie hier“
(durch Saboteure vom „Straftäter– Clan“ der an die Vereinsspitze will),
so zerstritten ist
„daß deswegen 2. Notvorstände nach 2020 aufgaben“.
Das heißt,
wenn wie in diesem Fall, der 1. Vorsitzende Herr Trieflinger der VGR Gründer gestorben ist
und der 2. Vorsitzende, in dem Fall war das Hr. Greb, der 2019 „ausgetreten“ ist,
und nur dann bestellt das Amtsgericht VR ein rechtlichen Notvorstand, ansonsten nicht.
Das läßt nur den Schluß zu,
> Hr. Greb, Hr. Klag & co „haben aktuell keine Berechtigung“,
um für den Verein VGR rechtlich tätig zu werden,
sie erweisen sich als Betrüger, Kriminelle.
In diesem Fall hätte Er auch zur AoMV & Wahlen am 30.06 keine Einladung als angeblich noch 2. VGR- Vorsitzender mit einer unrechtmäßigen Urkunde wohl vornehmen dürfen.
Das uns zu erklären bleib die Kriminelle Bande die nun Hr. Greb & co verkörpert schuldig.
Die Anfrage dazu war bereits, ob Hr. Greb der rechtliche zuständige legitimierte Einlader zur AoMV 30.06. 2024 ist.
Diese Frage hat Hr Greb oder co.,
bisher per Email leider „nicht“ beantwortet. Warum wohl?
Ist es richtig,
daß bei den Wahlen 2019,
welche gerade leider Er & co bekannter-weise anschließend sabotiert hat,
der von ihm hier verwendete Hr. Hofmann aus den Vorstand ausgeschieden ist, sich nicht mehr hat wählen lassen?
Wie passt das alles zusammen,
daß das rechtlich
und ob das gesetzlich ein legitime Grundlage haben sollte / könnte?
Nein.
Ist es richtig,
daß das ehem. erweiterte Vorstandsmitglied Dr. Zimmermann von geplanten Sabotagen gegen den 1. Vorsitzenden damals bei den Wahlen in 2019 abgesehen hat und deswegen von seinem Amt zurückgetreten ist und sich anschließend nicht mehr zur Wahl bereit erklärte?
(auch Hr. Greb war damals dabei und sollte das wohl wissen)
„Wer mit der Wahrheit umgeht hat bekanntermaßen nachvollziehbare Beweise und kann auch damit Antworten“.
Wer klare Fragen „nicht“ beantwortet wie in dem Fall (bekannter VGR Clan),
so ist die Wahrheit erfahrungsgemäß ein Andere.
Die Angaben von Lügen- Intrigen der Kriminellen entsprechen nicht der Wahrheit, nicht der Tatsachen.
Es wurde Hr. Gero Greb und auch Hr. M. Klag i.d.S.,„umgehend“ um Antwort der offenen Fragen gebeten,
auch Herr Greb zusätzlich per Einschreiben,
da sie auf ihre eigens veranlassten E-Mails nicht antworten.
Es kam wie erwartet von den Kriminellen „keine Antwort“.
Den Erfahrungen nach hat man es hier wohl mit Kriminellen, Psychotikern und Neurotikern zu tun und das nennt sich Verein gegen Rechtsmißbrauch. UPS.
Das zuständige Vereinsregistergericht und andere Staatsorgane mußten über die kriminellen Zustände benachrichtigt werden.
Nun muß das aus sonst nicht gewohnter Weise ,auf Webseiten „notfalls“ für auch VGR Mitglieder, die sich nicht auf Kriminelle einlassen möchten oder für die, die welche die Wahrheit erforschen und berichten wollen / müßten, hier veröffentlicht werden