Engagement

Justizopfer helfen anderen Justiz-Opfern durch Engagement

Es gibt auch korrekt arbeitende Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter bei der bundesdeutschen Justiz, die sich gegenüber dem Gesetz, der Verfassung und dem eigenen Gewissen verpflichtet fühlen, die berechtigt eine chronische Arbeitsüberlastung und personellen Notstand gegenüber der Politik und dem Gesetzgeber seit Jahren anprangern, was ein eklatanter Hilferuf ist und die Funktionstüchtigkeit unseres Rechtssystems berechtigt in Frage stellt. Diese Stimmen bleiben jedoch vom Gesetzgeber bislang ungehört bzw. werden regelrecht ignoriert.

 

Hierdurch wird der Kollaps des Rechtssystems riskiert, was anarchistische Zustände als Notwehr regelrecht provoziert. Die Politik und auch der Gesetzgeber wundern sich immer mehr über Auswüchse im radikalen Bereich, egal ob jetzt im rechten oder linken Lager und haben noch niemals nach den Ursachen und Motiven hierfür geforscht. Mit Verlaub, wie blind und dekadent müssen Politik und Gesetzgeber sein, wenn man die Sorgen seiner Bediensteten und Bürger nicht ernst nimmt bzw. regelrecht ignoriert?

 

Wurde schon einmal von der Politik und dem Gesetzgeber darüber nachgedacht, dass die Ignorierung eklatanter Missstände bei der Justiz möglicherweise die Ursache für ein verloderndes Rechtssystem und Ausdruck des Protests der Bediensteten sein könnten und zu einer stillen Arbeitsverweigerung führt, in dem z. B. das Recht nicht mehr richtig angewendet bzw. vorsätzlich, jedoch zumindest billigend gebeugt wird? Die Gründe hierfür können vielfältig sein, z. B. eine schlechte Bezahlung, ständige Überstunden, mangelnde Fortbildung, chronische Arbeitsüberlastung, Zeitvorgaben usw.. Ein Unternehmen, das Mitarbeiter derart ausbeutet und schlecht behandelt, laufen diese früher oder später weg bzw. die Konsequenz ist in vielen Fällen eine Arbeitsverweigerung, die sogar zur Sabotage führen kann. Ein Staat, der sein Rechtssystem nicht pflegt bzw. dieses schlecht behandelt und sogar ignoriert, sollte sich nicht darüber wundern, wenn dieses eines Tages nicht mehr funktioniert.

 

Auch sollte man sich nicht wundern, wenn sich die Opfer dieser Auswirkungen gegen diese Zustände wehren möchten. Sofern dies jedoch nicht mehr mit rechtsstaatlichen Mitteln möglich ist, weil Politik und Gesetzgeber nicht zuhören und die berechtigten Anliegen regelrecht ignorieren, was bleibt dann den betroffenen Menschen überhaupt noch übrig, außer zu resignieren oder sich mit unkonventionellen Methoden zu wehren? Dies könnte z. B. ein Grund dafür sein, dass sich die betroffenen Gruppen zunehmend radikalisieren, weil ansonsten keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.

 

Wenn man die Ursachen für eklatante Missstände, insbesondere gerade bei der Justiz ignoriert, sollte man sich über die hieraus resultierenden Konsequenzen nicht wundern. Logisch und Fakt ist doch, dass Richter und Staatsanwälte Zeit- und somit Fallvorgaben für die Abhandlung von Gerichtsfällen, egal wie komplex diese nun sind, trotz fehlender Personalkapazitäten erhalten, denn dem entgegen steht eine überlange Verfahrensdauer. Dies bedeutet, dass oft auf Seiten des Verfahrensablaufs Zeit eingespart werden muss – dem höchsten Gut jeglicher Rechtsstaatlichkeit und eines jeden Rechtsstaates, dem rechtlichen Gehör -, was eine eklatante Grundgesetz- und somit Menschenrechtsverletzung darstellt.

 

Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil der tatsächlichen „Fehlurteile“ bedeutend höher sein dürfte, als uns bislang jede Statistik weismachen möchte, da sämtliche Gerichte, egal welche Instanz, hoffnungslos überlastet sind und somit eine wirksame Kontrolle bislang fehlt bzw. nahezu unmöglich ist. Der Gesetzgeber und die Politik sollten sich deshalb fragen, ob sie durch ihre Untätigkeit nicht selber die Geister gerufen haben, die sie jetzt verteufeln.

 

Exemplarisch für die katastrophalen Zustände bei der bundesdeutschen Justiz ist ein Bericht in der Saarbrücker Zeitung vom 17.07.2014 mit dem Titel: „Ex-Staatsanwalt: Es läuft vieles schief bei der Justiz an der Saar“

 

Dass dann noch ausgerechnet ein ehemaliger Politiker und Ministerpräsident aus dem Saarland, Herr Peter Aloysius Müller, sogar Richter beim Bundesverfassungsgericht wird, setzt der ganzen Sache die Goldhaube auf. Hierdurch wird jegliches Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik und dem Gesetzgeber verspielt, denn man könnte meinen, wir hätten beim höchsten deutschen Verfassungsgericht parteipolitische Richter sitzen, wobei diese eigentlich politisch unabhängig sein sollen. Es wird somit langsam höchste Zeit, dass sich die Politik und der Gesetzgeber an die eigene Nase packen und darüber nachdenken, welche Fehler sie möglicherweise machen, anstatt lediglich die Konsequenzen ihrer fehlerhaften Politik als Bedrohung und gesellschaftliche Fehlentwicklung zu empfinden, was eine Beleidigung und Hohn für jedes Opfer dieses Systems und der Wähler darstellt.

Pressemitteilung der Bayerischen Grünen vom 01.10.2014 zur Petition des Vereins Justiz-Opfer, die am Donnerstag, den 02.10.2014 im Bayerischen Landtag behandelt wurde

Fonds für Opfer von Justizsystemfehlern schaffen
Forderung von Justiz-Opfer e.V. im Verfassungsausschuss

 

München (01.10.2014/ULa). Der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen Sepp Dürr unterstützt ausdrücklich die Forderung des Vorsitzenden des Vereins „Justiz-Opfer“, Christoph Klein, nach einem Justizopferentschädigungsfonds und der Schaffung eines bayerischen Engagement-Preises. Über die entsprechende Petition wird morgen* im Rechtsausschuss des Landtags beraten.

 

Angesichts der zunehmenden öffentlichen Diskussion über Justizsystemfehler, muss eine Möglichkeit geschaffen werden, mögliche Opfer auch dann angemessen zu entschädigen, wenn sie durch das derzeitige Raster fallen“, so Sepp Dürr. „Dafür einen eigenen Fonds zu gründen, ist überfällig. Denn bislang kann diesen Härtefällen nicht geholfen werden.

 

Auch der Forderung nach der Schaffung eines bayerischen Engagement-Preises schließt sich Sepp Dürr an: „Das Engagement von kritischen Bürgern kann nicht hoch genug honoriert werden.

 

Anlass für die Eingabe des Vereins ist das Schicksal des ehemaligen Polizisten Horst Glanzer. Er hat mit irreparablen gesundheitlichen Schäden zu kämpfen, da ihm Versicherungen die Kostenübernahme einer dringend benötigten medizinischen Behandlung anfangs verweigerten. Aufgrund eklatanter Rechtslücken im deutschen Rechtssystem hat er hierfür keine Entschädigung erhalten. Auch wenn er selbst davon nicht mehr profitierte, hat sich Glanzer für die Behebung dieser Lücken stark gemacht. Mit seinem Engagement hat er eine Reform des §522 der Zivilprozessordnung erreicht, der eine Verkürzung von Gerichtsverfahren vorgesehen hatte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Lampe
Pressereferentin

 

* Die Eingabe wurde am 2.10.2014 als TOP 15 im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen, Saal N 501 des Bayerischen Landtags, behandelt.“