Justizopfer demonstrierte am Internationalen Tag der Gerechtigkeit vor der Justiz

„Unabhängigkeit der deutschen Justiz ist in Gefahr“

Der 1.Vorstand vom Verein Justizopfer demonstrierte
am Internationalen Tag der Gerechtigkeit“
in Mosbach vor dem Justiz- Komplex / LG

Pressemitteilung siehe : NOKZeit oder bei RNZ

Quelle’n:
nokzeit.de/2019/07/18/unabhaengigkeit-der-justiz-ist-in-gefahr/

rnz.de/nachrichten/mosbach-justizopfer-demonstrierten

Mosbach. Der Verein „Justizopfer e.V.“ hat am Mittwoch anlässlich des „Internationalen Tags der Gerechtigkeit“ für eine gerechtere Rechtsprechung demonstriert.

Thomas Repp, (zweiter von links), Geschäftsführender Vorsitzender des Vereins „Justizopfer e.V.“, demonstrierte am „Internationalen Tag der Gerechtigkeit“ mit betroffene Justizopfern und Interessierten in Mosbach für ein faires Justizsystem. (Foto: pm)

 

Der Vorsitzende Thomas Repp
informierte Passanten gemeinsam mit Betroffenen über Missstände in der Justiz mit Handzetteln und Plakaten vor dem Landgericht in Mosbach.

Nach seiner Meinung ist die Unabhängigkeit der deutschen Justiz in Gefahr.

Aus dem Rhein-Neckar-Kreis, Darmstadt und Buchen waren Betroffene und Interessierte nach Mosbach gekommen, um gemeinsam mit dem bundesweit tätigen Verein „Justizopfer e.V.“ auf Mängel im deutschen Justizsystem hinzuweisen.

So zweifelt zum Beispiel ein Richter vom Verwaltungsgericht Wiesbaden die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit seines Gerichts an.
Dieser hat eine entsprechende Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EUGH) darüber eingereicht.

Die Mitglieder des Vereins „Justizopfer e.V.“ sehen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der deutschen Justiz gefährdet.

„Wir möchten die schwarzen Schafe in schwarzen Kitteln entlarven“, sagte Thomas Repp, geschäftsführender Vorsitzender des Vereins.

Er selbst sieht sich als Opfer von zweifelhaften Gutachtern und einer Justiz, deren Entscheidungen er als gesetzeswidrig bewertet.

Nach einem Verkehrsunfall liegt er trotz seiner Meinung nach guter Beweislage fast 25 Jahren im Rechtsstreit mit einer großen Versicherungsgesellschaft.

Vor allem die Berufung von Gutachtern sieht Thomas Repp sehr kritisch.

Manche von diesen seien ungeeignet oder befangen, da sie auch Versicherungsgesellschaften zu ihren Auftrag- und Geldgebern zählten.

Außerdem empörte sich Repp darüber, dass Fortbildungen für Richter und Gutachter zum Beispiel von Banken und Versicherungen vollständig oder teilweise finanziert würden.

„Die Befangenheit der Richter und Gutachter ist ein großes Problem“, sagte Repp.

Er forderte deshalb, Richter zu verpflichten, Pro- und Contra-Gutachten einzuholen.

Auch der Opferschutz liegt Repp und seinem Verein sehr am Herzen.

Er wünscht sich, dass es leichter möglich sein sollte, richterliche Fehlurteile zu korrigieren.

Derzeit seien Ermessensentscheidungen von Richtern nahezu unangreifbar.

Doch auch Richter und Gutachter müssten sich an Regeln und Gesetze halten.

Zu den Forderungen des Vereins zählt auch die Bestellung eines Bundesbeauftragten für Justizgeschädigte.

Verhandlungen und Verfahren sollten mit Videoprotokollen dokumentiert werden, um die Transparenz der Rechtsprechung zu erhöhen.

Zudem sollten Gerichtsverhandlungen wie früher wieder wörtlich protokolliert werden,
weil hier immense Gefahren für die Opfer als Kläger drohten.

„Wer ehrlich ist, braucht keinen Videobeweis zu fürchten“, sagte Repp.

„Was nützen Gesetze und Rechte für die Opfer***
von Behandlungsfehlern, Gewalt, Unfällen und Betrug,
wenn sich im angeblichen Rechtsstaat
Juristen und der Staat selbst nicht daran halten?“ ###

Anhänge;     ###    ***
###  AKK CDU Staat macht Regeln + hält sich selbst nicht dran

***  Juristen lernen die Wahrheit zu suchen & im Beruf zu vernebeln

Der Verein „Justizoper e.V.“ sieht es als seine Pflicht an,
auf Unrecht durch die Justiz hinzuweisen
und davor zu warnen.

Denn jeder könne selbst schnell zu einem Opfer werden.


Es geht alle die den Rechtsfrieden und gleiches Recht für alle wollen, weil wir eklatante Misstände in der Justiz & Gutachterei feststellen, gegen die Opfer denen Schadensersatz zustehen würde und gegen befreundete Schädiger- Anwälte von Richtern oft trotz bester Beweise dennoch verlieren, wegen Amtsmißbrauch.

Sachvortrag & Feststellungen des Vereins für Justizopfer.

Macht & Justiz braucht dringend Volkskontrolle und keine Selbstkontrolle.

 

Ein Gedanke zu „Justizopfer demonstrierte am Internationalen Tag der Gerechtigkeit vor der Justiz“

  1. Pressemitteilung: Darf man ein gerichtlich bestelltes Gutachtergespräch aufzeichnen? – Oder darf ein Gutachter ein falsches Zeugnis ablegen?
    Spätestens seit der Veröffentlichung der Studie „Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern“ aus dem Jahr 2013 von Jordan Benedikt , Prof. Gresser an der LMU München ist die Neutralität von Gerichtsgutachten fraglich. Ergebnisse waren u.a., dass die Einnahmen bei 53 der 235 Befragten (22,6%) über 50% ausmachen. Die Psychologen führen diese Statistik mit einem Anteil von 48,8 %, gefolgt von den Psychiatern mit 29.2%. Ebenso interessierte Jordan Benedikt die Frage, der Signalisierung von Tendenzvorgaben. Während von den 219 Befragten eigene Erfahrungen hierzu mit 23,3 % in Einzelfällen bejahten, liegt die Quote bei Kenntnissen aus dem Kollegenkreis bei 31,8% (von 217 Antworten). Auch hier führen die Psychiater und Psychologen die Statistik (32% / 57,5%). Auch die Studien von Prof. Dr. Werner Leitner an der IB Hochschule aus dem Jahr 2013/2014 zu 282 Familienrechtsgutachen zeigt auf, dass 4,8 % der Gutachten systematisch sind und 95,2 % unsystematisch sind. Während die Methode der Gesprächsführung bei 20% der Gutachten als wissenschaftlich spezifiziert und bei 80% (217 Gutachten) als unspezifiziert einzuordnen sind und nicht dem aktuellen Forschungsstand entsprechen. Auch an der Fernuniversität Hagen wurde unter Prof. Dr. Christel Salewski und Prof. Dr. Stefan Stürmer eine Untersuchung zu den Qualitätsstandard in der familienrechtspsychologischen Begutachtung im Rahmen einer Stichprobe im Gerichtsbezirk Hamm im Jahr 2014 durchgeführt. Die Untersuchung zeigte erheblich Mängel auf inbes. der Einsatz diagnostischer Verfahren: unsystematische Gespräche, Beobachtung, keine bzw. ungenügende Testverfahren. Dies bestätigen auch die bekanntgewordenen Fälle, wie Gustl Mollath, Ilona Haslbauer und viele andere. Bis dato hat sich in der Begutachtungspraxis nichts geändert, so ergibt sich, nachdem derartige Gutachten über das Schicksal von Menschen entscheiden, dass die Betroffenen die Begutachtung kaum angreifen können oder ihnen diese gegeben wird. Nun stellt sich die Frage, wie die Begutachtung in der geforderten Qualität und Weise erfolgen kann.
    Diese Frage muss sich nun der Bundesverfassungsgerichtshof stellen, in dem er über die Entscheidung, ob eine Tonaufnahme eines Explorationsgespräches und die Vorlage des Transkripts bei Gericht als Beweis zulässig sind. Eine solche Aufnahme kann im Sinne der Wahrheitsfindung im Grunde keine Strafbarkeit auslösen, denn ein Gutachter handelt im öffentlichen Auftrag und hat die Pflicht vollständig und wahrheitsgemäß zu begutachten und die Qualitätskriterien einzuhalten. Auch ist erwartbar, dass ein Gutachten mit einer möglichen Aufzeichnung übereinstimmen sollte. Da ein Gutachten und dessen Aufzeichnung nicht voneinander abweichen dürften, die Gutachten für einen unbestimmten Personenkreis in einer öffentlichen Verhandlung gedacht sind und der Inhalt des Gespräches eher die Betroffenen im Kern Ihrer Privatsphäre trifft. D.h. im Grunde hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, welche Grundrechte höher rangig sind bzw. ob ein Persönlichkeitsschutz oder auch Rechtsschutzbedürfnis seitens des Gutachters überhaupt existieren kann. Ein Betroffener muss auch nach EGMR die Möglichkeit haben, ein Gutachten angreifen zu können und Stellung beziehen zu können. Wenn aber weder die Teilnahme eines Dritten gestattet wird, das Gutachten weder die Art der Fragestellung noch einen wissenschaftlichen Ansatz hat, die Dokumentation lückenhaft bzw. gänzlich fehlt, kann der Betroffene seine Rechte nicht wahrnehmen und das Gutachten wird unangreifbar, weil nicht überprüfbar. Bei der Ermittlung von Schuldfragen ergeben sich neben der Rolle des Gutachters auch die Vermengung von faktischer Ermittler- und Richterfunktion. Ein weiterer Aspekt ist die Glaubwürdigkeit: Während dem Gutachter ein Vertrauensvorschuss eingeräumt wird, hat derjenige, der das Gutachten angreifen will bzw. Kritik daran übt, das Nachsehen. Verwiesen sei hierzu v.a. auch auf die Dissertation von Thierry Urwyler. D.h. die Ablehnung einerseits von Begleitpersonen, die fehlende wissenschaftliche Methode und lückenhafte Dokumentation gehen zu Lasten der Begutachteten, denn einen Gegenbeweis kann dieser i.d.R. nicht antreten, da es sich um eine Aussage gegen Aussage – Konstellation handelt.
    Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehen somit auch Entscheidungen über die Würde und Freiheit des Menschen und deren Justizgrundrechte für ein faires Verfahren einher. Für Betroffene und Verletzte von falschen oder unvollständigen oder Gefälligkeitsgutachten hat die Entscheidung eine enorme Bedeutung.

    (https://edoc.ub.uni-muenchen.de/19622/1/Jordan_Benedikt.pdf)

    Dtsch Arztebl 2014; 111(6): A-210 / B-180 / C-176; https://www.aerzteblatt.de/app/print.asp?id=154014

    Salewski, Christel / Stürmer, Stefan: Qualitätsmerkmale in der Familienrechtspsychologischen Begutachtung – Untersuchungsbericht I. 2014: https://www.fernuni-hagen.de/gesundheitspsychologie/forschung/qualitaetsstandarts-gutachten.shtml

    Urwyler, Thierry. „Teilnahmerecht der Verteidigung am Explorationsgespräch des psychiatrischen Sachverständigen mit der beschuldigten Person im Lichte der EMRK, Zürich, Schulthess Verlag 2019

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